Sabbatical statt Kündigung?

Die berufliche Auszeit rechtssicher gestalten
Ein Sabbatical ermöglicht Mitarbeitenden, Abstand vom Berufsalltag zu gewinnen, neue Energie zu tanken und motiviert zurückzukehren. Auch Unternehmen profitieren: durch höhere Zufriedenheit oder als Entlastung bei schwacher Auftragslage.
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical existiert nicht. Ob, wann und wie lange eine Auszeit gewährt wird, entscheidet der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen.
Eine frühzeitige Planung ist wichtig. Idealerweise wird der Wunsch 6 bis 12 Monate im Voraus angemeldet, damit Stellvertretung, Arbeitsorganisation und Finanzierung geklärt werden können.
In der Praxis sind folgende 3 Modelle häufig anzutreffen :
1. Unbezahlter Sonderurlaub: Lohnzahlung und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers entfallen grundsätzlich. Der Versicherungsschutz ist daher zu prüfen. Zudem kann der Ferienanspruch pro vollen Abwesenheitsmonat um ein Zwölftel gekürzt werden.
2. Lohnansparmodell: Mitarbeitende arbeiten weiterhin voll, erhalten während einer Ansparphase aber einen reduzierten Lohn. Das Guthaben wird während des Sabbaticals ausbezahlt; der Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen.
3. Ansparen von Ferien und Überstunden: Die angesammelte Zeit wird für die Auszeit eingesetzt. Lohn und Sozialversicherungsschutz laufen weiter. Zu beachten sind Höchstarbeitszeit und betriebliche Machbarkeit.
Ebenso wichtig ist die Rückkehr. Position, Pensum, gleichwertige Tätigkeit und Anpassungen bei veränderten betrieblichen Bedürfnissen sollten vorab geregelt werden. Auch für wirtschaftliche Schwierigkeiten braucht es eine klare Lösung.
Eine schriftliche Vereinbarung schafft Sicherheit. Sie sollte Modell, Dauer, Entlohnung, Versicherungen, Erreichbarkeit, Notfallregelungen und Rückkehrbedingungen festhalten.
Ein Sabbatical ist mehr als eine längere Ferienpause. Gut geplant und klar vereinbart, kann es für beide Seiten zum Gewinn werden.
 

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