Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energie-Sparmassnahmen

Gesundheitsschutz

Das Seco hat nach Konsultation der Sozialpartner ein Merkblatt veröffentlicht, das Hinweise auf den Spielraum der Betriebe geben soll.

«Das Arbeitsgesetz belässt den Unternehmen einen weiten Spielraum und steht den Sparappellen des Bundesrates nicht entgegen», heisst es in der Einleitung. Die in der generellen Wegleitung des Seco genannten Zahlen etwa zu Temperaturen und Beleuchtung sind laut dem Merkblatt als «Richtwerte» zu betrachten: «Grundsätzlich ist es möglich, von diesen Richtwerten je nach Situation oder für eine beschränkte Zeit abzuweichen, wenn im Einzelfall der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nach wie vor gewährleistet ist.»

Das Merkblatt nennt keine absoluten Grenzwerte, sondern überlässt dies der Beurteilung der Betriebe. Das gibt Spielraum. Der Preis dafür ist eine gewisse Unsicherheit darüber, was genau noch zulässig ist. Allfällige Massnahmen, bei denen der Gesundheitsschutz tangiert ist, sind laut Seco unter Mitwirkung der Arbeitnehmer zu beschliessen.

Zur Raumtemperatur sagt das Merkblatt Folgendes: Als allgemeiner minimaler Richtwert im Winter für Arbeitsplätze, an denen sitzend gearbeitet werde, gelten in der Regel 21 Grad. Und: «Diese Temperatur kann gesenkt werden. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist weiterhin zu gewährleisten.» Besonders zu beachten seien kälteempfindliche Personen wie Schwangere, Jugendliche und Ältere.

Weitere Infos:  > seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen

Quelle: Seco Bund
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