Wie wehrt man sich gegen eine Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Diskriminierung

Wie wehrt man sich gegen eine Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Eine Diskriminierung am Arbeitsplatz liegt vor, wenn eine Person aufgrund persönlicher oder sozialer Merkmale sowie Eigenschaften benachteiligt wird, ohne dass ein genügender sachlicher Grund dafür besteht. Häufige Diskriminierungsmerkmale sind das Geschlecht, die Rasse, die ethnische Zugehörigkeit, das Alter, körperliche Einschränkungen oder andere persönliche Merkmale.

Diskriminierungen können sich sowohl "unmittelbar", als auch "mittelbar" negativ auswirken. Bei einer mittelbaren Diskriminierung wirkt sich eine vermeintlich neutrale Regelung oder Praxis in der Realität nachteilig auf eine Person aus. So kann sich z.B. die Praxis des Arbeitgebers, Teilzeitangestellte nicht in eine bestimmte Position zu befördern, faktisch benachteiligend auf Frauen auswirken, weil diese gegenüber ihren männlichen Kollegen häufiger in Teilzeitpensen tätig sind.

Diskriminierten Arbeitnehmenden stehen verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung. Diese reichen von Schadenersatzforderungen über Strafanzeigen bis zur Wiedereinstellung. Bei der Frage, welcher Rechtsbehelf konkret zur Anwendung gelangt, kommt es darauf an, in welcher Situation und aufgrund welcher Merkmale die Diskriminierung erfolgt. Bei einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung stehen den Arbeitnehmenden aufgrund des Gleichstellungsgesetzes weitergehende und wirksamere Rechtsbehelfe zur Verfügung als bei einer Diskriminierung aufgrund eines anderen Merkmals.

Ende 2023 hat der Bundesrat eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es unter anderem, Menschen mit Behinderungen auch im Erwerbsleben vor Diskriminierungen zu schützen. Gestützt auf die aktuelle Gesetzeslage sind Menschen mit Behinderungen in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nicht ausdrücklich vor unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung geschützt.

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