Ein paar Minuten früher ausstempeln lassen, Pausen nicht erfassen oder im Homeoffice Arbeitszeit eintragen, obwohl nicht gearbeitet wurde: Was harmlos wirken mag, kann rechtlich erhebliche Folgen haben.
Nach Schweizer Recht ist Arbeitszeitbetrug zwar kein eigener Gesetzesbegriff. Wer aber vorsätzlich falsche Angaben zur Arbeitszeit macht, verletzt in der Regel die Treuepflicht nach Art. 321a OR. Entscheidend ist nicht nur der finanzielle Schaden, sondern vor allem der Vertrauensbruch.
Mögliche Folgen können sein:
-Abmahnung bei geringfügigen oder erstmaligen Verstössen
- ordentliche Kündigung bei wiederholtem Fehlverhalten
- fristlose Kündigung bei schwerem, vorsätzlichem Arbeitszeitbetrug
- Rückforderung von zu viel bezahltem Lohn
- Schadenersatzansprüche
- in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Betrugs oder Urkundenfälschung
Wichtig ist aber auch: Nicht jeder Fehler in der Zeiterfassung ist gleich Betrug. Technische Probleme, Missverständnisse oder versehentliche Falscheinträge sind anders zu beurteilen als bewusste Manipulationen.
Auch Arbeitgeber müssen korrekt vorgehen. Bei einem Verdacht braucht es eine sorgfältige Abklärung, eine Anhörung der betroffenen Person und eine verhältnismässige Reaktion. Überwachung am Arbeitsplatz ist zudem nur im Rahmen von Datenschutz zulässig.