Archiv
Hier finden Sie früher publizierte Anpassungen im geltenden Recht

Coronavirus im Arbeitsverhältnis
Der Arbeitgeber ist gemäss OR 328 verpflichtet, zum Schutz seiner Arbeitnehmer jeder Gefahr einer Exposition mit Mikroorganismen nachzugehen und das damit verbundene Risiko zu bewerten. Er ist zudem verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit seiner Mitarbeitenden alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Arbeitnehmer sind gemäss OR 321a und OR 321d verpflichtet, die Weisungen ihres Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge zu befolgen und die allgemeinen Sicherheitsregeln zu beachten. Sie müssen insbesondere die persönlichen Schutzausrüstungen benutzen und dürfen die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigen.
Quelle:
FAQ zur Pandemie im Betrieb:
Bundesrat legt Kontingente 2020 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA fest
Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2020 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. Die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA werden daher unverändert weitergeführt. Der Bundesrat hat die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Für den Fall eines No-Deal-Brexit hat der Bundesrat zudem die Höchstzahlen für erwerbstätige UK-Bürger für 2020 festgelegt (27.11.19).
Quelle:
Höhere AHV/IV/EO-Beiträge ab 2020
Der AHV/IV/EO-Beitragssatz steigt von 10.25% auf 10.55%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Lohnbeiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig (24.10.19).
Quelle:
Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1. Januar 2020
Auf den 1. Januar 2020 werden verschiedene Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Für die Renten, die 2016 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 1,8 %. Um 0,1 % werden die Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014 angepasst (22.10.19).
Quelle:
Neues Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland (09.09.2019).
Änderung des Gleichstellungsgesetzes
per 01.07.2020 zur besseren Durchsetzung
der Lohngleichheit
Die neuen Bestimmungen verpflichten Unter-nehmen mit 100 und mehr Angestellten ab dem 01.07.2020, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Das sind 0,9 Prozent der Unternehmen, in denen 46 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Schweiz arbeiten. Die Analyse muss durch eine unabhängige Stelle überprüft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Ergebnis informiert werden. Die erste Analyse muss bis spätestens Ende Juni 2021 durchgeführt werden (21.08.2019).